Die Zahngesundheit von Kindern ist von entscheidender Bedeutung für ihr allgemeines Wohlbefinden und ihre langfristige Gesundheit. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin einen wegweisenden Beschluss gefasst, der einen bedeutenden Schritt in Richtung der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Kindern darstellt. Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird nun unabhängig vom individuellen Kariesrisiko für alle Kinder unter sechs Jahren als Kassenleistung angeboten.
Die Entscheidung des G-BA ist eine bedeutende Neuerung in der zahnärztlichen Versorgung von Kindern - zuvor war der Zugang zum Fluoridlack für das Milchgebiss von verschiedenen Faktoren abhängig. Früher gab es unterschiedliche Regelungen je nach Altersgruppe und Kariesrisiko des Kindes. Bis zum 33. Lebensmonat spielte das individuelle Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.
Der Beschluss des G-BA bringt eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Versorgung mit sich, indem er die Kassenleistung für Fluoridlack unabhängig vom individuellen Kariesrisiko aller Kinder unter sechs Jahren macht. Diese Änderung wird in Kraft treten, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Das wird spätestens im Herbst 2024 der Fall sein.
Ein wichtiger Hintergrund für diese Entscheidung sind die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, die gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten durchgeführt werden. Kinder im Alter zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben Anspruch auf sechs dieser zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Dabei werden nicht nur die Mundhöhle untersucht, sondern auch das individuelle Kariesrisiko des Kindes eingeschätzt. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene, einschließlich möglicher Empfehlungen zur Verwendung fluoridhaltiger Zahnpasta.
Insgesamt markiert der Beschluss des G-BA einen bedeutsamen Schritt hin zu einer verbesserten zahnärztlichen Versorgung von Kindern.
Zur Verdeutlichung hier eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung des § 10 FU-RL:
§ 10 – Anwendung von Fluoridlack
Ab dem 34. Lebensmonat ist bei Kindern mit hohem Kariesrisiko ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen die Anwendung von Fluoridlack zur Kariesvorbeugung angezeigt.
Ein hohes Kariesrisiko wird durch die folgenden Werte für kariöse, wegen Karies entfernte und gefüllte Zähne angezeigt:
Alter bis:
Für diese Kinder sollen die lokalen Fluoridanwendungen in regelmäßigen Abständen zweimal je Kalenderhalbjahr vorgenommen werden.
Diese Maßnahmen sind auf die Fluoridierungsanwendungen in der Gruppenprophylaxe abzustimmen.
§ 10 – Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder zu Ihrer Abrechnung? Wir beraten Sie gerne! Sprechen Sie uns einfach an!
Diesen Beitrag teilen:
Mit Klick auf die Schaltfläche laden Sie die Software „TeamViewer“ herunter, die wir für unseren Abrechnungsservice benötigen. Sie werden zu einer Downloadseite der TeamViewer Germany GmbH geleitet. Der Download beginnt automatisch.
Informationen rund um die Software TeamViewer finden Sie auf https://www.teamviewer.com/de/produkte/teamviewer/.