Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung

11. 04. 2023

Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung

 

Die Dokumentation in der Zahnarztpraxis ist von entscheidender Bedeutung und unterliegt klaren gesetzlichen und berufsethischen Vorgaben. Diese Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus verschiedenen Quellen, darunter die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern. Ein Beispiel hierfür ist § 5 Abs. 1 der Berufsordnung für Zahnärzte in Baden-Württemberg sowie § 6 Abs. 1 der Musterberufsordnung für Zahnärzte. Diese Bestimmungen legen fest, dass Zahnärzte verpflichtet sind, ihre Behandlungen umfassend zu dokumentieren.

Die Dokumentation umfasst jedoch weit mehr als nur die einfache Patientenkarte. Sie erstreckt sich auf eine Vielzahl von Informationen und Datenträgern. Dazu gehören Aufzeichnungen in der elektronischen Patientenakte (EDV), Röntgenaufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde und sogar die Rechnungen. Diese umfassende Dokumentation dient verschiedenen Zwecken, von der medizinischen Versorgung und Behandlungsqualität bis hin zur Abrechnung.

Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten der Dokumentation in der Zahnmedizin:

  1. Behandlungsdokumentation: Hierbei handelt es sich um die Dokumentation sämtlicher Schritte und Maßnahmen, die während der zahnärztlichen Behandlung eines Patienten durchgeführt werden. Dazu gehören Diagnosen, Untersuchungen, durchgeführte Eingriffe, verwendete Materialien, Medikamente und Behandlungsverläufe. Auch OP-Berichte, die insbesondere bei chirurgischen Eingriffen von Bedeutung sind, sollten sorgfältig und ausführlich erstellt werden.
  2. Abrechnungsdokumentation: Die Abrechnungsdokumentation ist eng mit der Behandlungsdokumentation verbunden. Sie stellt sicher, dass alle erbrachten Leistungen korrekt und vollständig abgerechnet werden können. Dies ist nicht nur aus finanziellen Gründen wichtig, sondern auch, um den Patienten eine transparente Rechnung zu präsentieren. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert es zudem, die erbrachten Leistungen den entsprechenden Abrechnungspositionen zuzuordnen, was bei einer unvollständigen Dokumentation schwierig sein kann.

Es ist von größter Bedeutung, die Dokumentation in der Zahnarztpraxis systematisch und lückenlos durchzuführen. Das bedeutet, dass jeder Schritt und jede durchgeführte Maßnahme genau erfasst werden sollte. Diese Dokumentation gewährleistet nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern auch die reibungslose Abrechnung der erbrachten Leistungen. Hierbei gilt die goldene Regel: "Alles, was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht!"

Darüber hinaus ist die Dokumentation ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung. Sie ermöglicht es anderen Fachleuten, die Behandlung nachzuvollziehen, und dient als rechtlicher Schutz sowohl für den Zahnarzt als auch für den Patienten. Eine umfassende und korrekte Dokumentation ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit in der Zahnarztpraxis.

Wir haben alle Informationen und Bestandteile nach bestem Wissen zusammengestellt. Bei aller Sorgfalt können wir allerdings nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der bereitgestellten Informationen garantieren. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen.
Noch nicht bei unserem
Newsletter angemeldet?
Jetzt anmelden!
CareCapital ist ein Unternehmen der
chevron-down