Die Dokumentation in der Zahnarztpraxis ist von entscheidender Bedeutung und unterliegt klaren gesetzlichen und berufsethischen Vorgaben. Diese Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus verschiedenen Quellen, darunter die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern. Ein Beispiel hierfür ist § 5 Abs. 1 der Berufsordnung für Zahnärzte in Baden-Württemberg sowie § 6 Abs. 1 der Musterberufsordnung für Zahnärzte. Diese Bestimmungen legen fest, dass Zahnärzte verpflichtet sind, ihre Behandlungen umfassend zu dokumentieren.
Die Dokumentation umfasst jedoch weit mehr als nur die einfache Patientenkarte. Sie erstreckt sich auf eine Vielzahl von Informationen und Datenträgern. Dazu gehören Aufzeichnungen in der elektronischen Patientenakte (EDV), Röntgenaufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde und sogar die Rechnungen. Diese umfassende Dokumentation dient verschiedenen Zwecken, von der medizinischen Versorgung und Behandlungsqualität bis hin zur Abrechnung.
Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten der Dokumentation in der Zahnmedizin:
Es ist von größter Bedeutung, die Dokumentation in der Zahnarztpraxis systematisch und lückenlos durchzuführen. Das bedeutet, dass jeder Schritt und jede durchgeführte Maßnahme genau erfasst werden sollte. Diese Dokumentation gewährleistet nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern auch die reibungslose Abrechnung der erbrachten Leistungen. Hierbei gilt die goldene Regel: "Alles, was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht!"
Darüber hinaus ist die Dokumentation ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung. Sie ermöglicht es anderen Fachleuten, die Behandlung nachzuvollziehen, und dient als rechtlicher Schutz sowohl für den Zahnarzt als auch für den Patienten. Eine umfassende und korrekte Dokumentation ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit in der Zahnarztpraxis.
Diesen Beitrag teilen:
Mit Klick auf die Schaltfläche laden Sie die Software „TeamViewer“ herunter, die wir für unseren Abrechnungsservice benötigen. Sie werden zu einer Downloadseite der TeamViewer Germany GmbH geleitet. Der Download beginnt automatisch.
Informationen rund um die Software TeamViewer finden Sie auf https://www.teamviewer.com/de/produkte/teamviewer/.