Steigerungsfaktor in der GOZ: Aktuelle Entwicklungen und zunehmende Kürzungen

19. 05. 2026

Die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) steht zunehmend im Fokus von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Besonders der Steigerungsfaktor oberhalb des 2,3-fachen Satzes wird aktuell verstärkt geprüft – mit spürbaren Auswirkungen auf die Honorierung.

Rechtlicher Rahmen des Steigerungsfaktors

Gemäß § 5 Abs. 2 GOZ richtet sich die Höhe des Steigerungssatzes nach:

  • Schwierigkeit der Leistung
  • Zeitaufwand
  • Umständen bei der Ausführung

Eine Überschreitung des Schwellenwertes ist zulässig, muss jedoch individuell und nachvollziehbar begründet werden.

Aktuelle Entwicklung: Strengere Prüfungen

In der Praxis ist eine deutliche Verschärfung erkennbar:

  • pauschale Begründungen werden zunehmend abgelehnt
  • Standardformulierungen führen häufiger zu Kürzungen
  • Kostenträger verlangen konkrete patientenbezogene Angaben

Diese Entwicklung betrifft zunehmend auch medizinisch nachvollziehbare Leistungen.

Häufige Beanstandungen

Typische Gründe für Kürzungen sind:

  • fehlender individueller Patientenbezug
  • unzureichende Beschreibung des Mehraufwands
  • identische Begründungen bei unterschiedlichen Behandlungen
  • lückenhafte Dokumentation

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Zur Vermeidung von Honorarkürzungen empfiehlt sich:

  • individuelle und konkrete Begründung jedes Einzelfalls
  • detaillierte Dokumentation im Behandlungsverlauf
  • klare Darstellung von Zeitaufwand und Besonderheiten
  • regelmäßige Überprüfung interner Abrechnungsprozesse

Fazit

Die Anforderungen an die Begründung erhöhter Steigerungsfaktoren sind deutlich gestiegen. Eine präzise Dokumentation und individuelle Argumentation sind entscheidend, um die vollständige Honorierung sicherzustellen.

Quellen:

GOZ § 5 Gebührenbemessung: https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__5.html
Bundeszahnärztekammer – GOZ-Informationen: https://www.bzaek.de/goz.html
PKV-Verband: https://www.pkv.de

 

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