Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-E) ist nach Jahren der Diskussion in greifbare Nähe gerückt. Auch wenn der endgültige Inkraftsetzungstermin noch nicht feststeht, zeichnet sich bereits ab: Die künftige GOÄ wird nicht nur für klassische ärztliche Praxen Veränderungen bringen, sondern auch für zahnärztlich tätige Chirurgen – insbesondere Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG).
Denn gemäß § 6 Abs. 2 der GOZ wird bei Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind, auf die GOÄ verwiesen. Damit wirkt sich die neue GOÄ auch auf die zahnärztliche Abrechnung aus – insbesondere dann, wenn ärztliche Leistungen im Kopf- und Gesichtsbereich erbracht werden.
Zur Einordnung haben wir eine beispielhafte Vergleichsrechnung erstellt – auf Basis einer typischen MKG-Leistung: der Entfernung eines Basalioms und eines Naevus.
Ohne Faktorsteigerungen, also ohne erhöhten Schwierigkeitsgrad:
Ziffer | Bezeichnung | Honorar (€) |
1 | Beratung | 10,72 |
5 | Untersuchung | 10,72 |
491 | Infiltrationsanästhesie großer Bezirk | 16,22 |
2404 | Excision größere Geschwulst | 74,27 |
2382 | Schwierige Hautlappenplastik | 99,07 |
443 | OP-Zuschlag | 43,72 |
490 | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirk | 8,18 |
2403 | Excision kleinere Geschwulst | 17,83 |
70 | Kurze Bescheinigung | 5,36 |
2006 | Behandlung einer Wunde | 16,89 |
2007 | Entfernen von Fäden oder Klammern | 10,72 |
Summe | 313,70 € |
Da die neue GOÄ keine Faktoren mehr vorsieht, entfallen Steigerungen über feste Sätze hinaus.
Ziffer | Bezeichnung | Honorar (€) |
1 | Beratung unter 10 Minuten | 14,11 |
14 | Symptomatische klinische Erstuntersuchung | 14,36 |
1739 | Infiltrationsanästhesie (großer Bezirk) | 18,24 |
5603 | Excision großer subkutaner Prozess | 90,16 |
8707 | Schleimhautlappen-Plastik | 291,22 |
1738 | Infiltrationsanästhesie (kleiner Bezirk) | 10,10 |
5602 | Excision kleiner subkutaner Prozess | 54,27 |
300 | Kurze Bescheinigung | 6,47 |
5901 | Versorgung einer kleinen Wunde | 26,43 |
Summe | 525,36 € |
Im vorliegenden Beispiel ist die Behandlung nach dem GOÄ-E-Entwurf insgesamt um rund 200 € höher bewertet.
Allerdings entfällt künftig die Möglichkeit, über Steigerungsfaktoren zu differenzieren – was bedeutet: Bei Fällen mit höherem Aufwand oder besonderen Erschwernissen fällt der Spielraum für individuelle Abrechnung geringer aus.
Bei konstanter, durchschnittlicher Schwierigkeit zeigt sich dagegen ein klarer Zuwachs im Honorar, insbesondere bei operativen Leistungen im MKG-Bereich.
Für MKG-, oralchirurgische und chirurgisch tätige zahnärztliche Praxen ist der Entwurf der neuen GOÄ daher in mehrfacher Hinsicht relevant:
Auch wenn die neue GOÄ noch nicht final beschlossen ist, lohnt sich die Vorbereitung bereits jetzt – insbesondere für MKG- und oralchirurgische Praxen.
Die geplanten Änderungen deuten auf eine tendenziell höhere Grundvergütung, aber auch weniger Flexibilität hin. Für viele Praxen wird es entscheidend sein, die Auswirkungen individuell zu prüfen und Abrechnungsprozesse rechtzeitig anzupassen.
Diesen Beitrag teilen:
Mit Klick auf die Schaltfläche laden Sie die Software „TeamViewer“ herunter, die wir für unseren Abrechnungsservice benötigen. Sie werden zu einer Downloadseite der TeamViewer Germany GmbH geleitet. Der Download beginnt automatisch.
Informationen rund um die Software TeamViewer finden Sie auf https://www.teamviewer.com/de/produkte/teamviewer/.