Neue Bankregelung zum IBAN-Abgleich

21. 10. 2025

Was Praxen jetzt über die aktuellen Warnmeldungen bei Überweisungen wissen sollten

Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken in Deutschland verpflichtet, bei Überweisungen einen automatischen Abgleich zwischen Empfängernamen und IBAN durchzuführen. Ziel der EU-Vorgabe ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu reduzieren.

Aktuell ist der technische Rollout bei vielen Banken jedoch noch nicht vollständig stabil. Dadurch kommt es vermehrt zu Warnhinweisen, die auch Ihre Patient:innen verunsichern können – obwohl die Zahlungsdaten korrekt sind.

Warum erhalten Patient:innen plötzlich Warnmeldungen?

Bei der Eingabe einer Überweisung erscheinen derzeit häufiger Hinweise wie:

  • „Empfänger und IBAN stimmen nicht überein“

  • „Möglicher Sicherheitshinweis – bitte prüfen Sie die Angaben“

Diese Meldungen entstehen ausschließlich im System der jeweiligen Bank und hängen nicht mit den Rechnungsdaten Ihrer Praxis oder von MCC Medical CareCapital zusammen.

Der Name-IBAN-Abgleich ist noch in der Optimierungsphase vieler Kreditinstitute. Die Warnung ist daher oft ein technischer Fehlalarm.

Wichtig für Ihre Praxis

  • Die Zahlungsdaten auf unseren Rechnungen sind korrekt.
    Empfänger: MCC Medical CareCapital GmbH (nicht nur "CareCapital" oder "MCC CareCapital"
    IBAN: wie auf der jeweiligen Rechnung angegeben

  • Überweisungen können trotz Warnhinweis in aller Regel ausgeführt werden.
    Die Meldung ist ein Hinweis, kein Abbruchgrund.

  • Die Ursache liegt bei der Bank, nicht bei der Praxis.
    Weder Sie noch wir haben Einfluss auf die Prüfung oder Bewertung durch das Bankensystem.

Hinweis für Ihr Praxisteam

Es kann vorkommen, dass Patient:innen sich bei Ihnen melden, weil sie durch solche Warnmeldungen verunsichert sind.
Wir empfehlen:

  • Team kurz informieren, damit Rückfragen souverän beantwortet werden können

  • Patient:innen beruhigen: Die Daten sind korrekt, die Überweisung ist sicher

  • Bei technischen oder bankbezogenen Fragen: Patient:in an die Hausbank verweisen

Nur die Bank kann erläutern, warum ein bestimmter Hinweis erscheint.

Fazit

  • Die neue EU-Vorgabe sorgt derzeit für technische Fehlwarnungen.

  • Die Kontodaten auf MCC-Rechnungen sind richtig und sicher.

  • Warnhinweise bedeuten keinen Fehler und keinen Betrugsversuch.

  • Überweisungen können in der Regel problemlos durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Mehr zur neuen EU-Regelung zum IBAN-Abgleich finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter
👉 www.bafin.de

Wir haben alle Informationen und Bestandteile nach bestem Wissen zusammengestellt. Bei aller Sorgfalt können wir allerdings nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der bereitgestellten Informationen garantieren. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen.
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