Seit dem 2. Juli 2025 gilt die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen. Damit startet eine sechsmonatige Übergangsfrist:
Bis spätestens 2. Januar 2026 müssen die neuen Anforderungen umgesetzt sein.
Doch was genau ändert sich – und was bedeutet das konkret für Ihren Praxisalltag?
Die KZBV hat die bestehende IT-Sicherheitsrichtlinie überarbeitet, um dem steigenden Schutzbedarf sensibler Gesundheitsdaten gerecht zu werden. Besonders im Fokus stehen organisatorische und technische Maßnahmen, die bislang in vielen Praxen nur unzureichend umgesetzt wurden – etwa regelmäßige Mitarbeiterschulungen oder das Management von Software-Updates.
Die rechtliche Grundlage bildet § 390 SGB V. Die Umsetzung ist für alle Zahnarztpraxen verpflichtend, unabhängig von Praxisgröße oder Standort.
Hier die zentralen Neuerungen in kompakter Form:
✅ 1. Mitarbeitereinweisung & Austrittsmanagement
Neue Mitarbeitende müssen in IT-Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen werden. Auch beim Ausscheiden ist klar zu regeln, wie Zugänge entzogen und Geräte kontrolliert werden.
✅ 2. Security-Awareness im Team
Regelmäßige Schulungen für das gesamte Praxisteam werden Pflicht – etwa zum Umgang mit Passwörtern, Phishing-Mails oder sensiblen Patientendaten.
✅ 3. Datensicherung mit Wiederherstellungstest
Backups müssen nicht nur regelmäßig erstellt, sondern auch erfolgreich getestet werden. Zuständigkeiten sind klar zu definieren und zu dokumentieren.
✅ 4. Patch- und Update-Management
Verwendete Systeme und Programme müssen stets auf dem aktuellen Stand sein. Nicht mehr unterstützte oder unsichere Software darf nicht weiter betrieben werden.
Sie haben bis zum 2. Januar 2026 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Nutzen Sie die Frist, um die IT-Sicherheit Ihrer Praxis ganzheitlich zu überprüfen:
✅ Welche Anforderungen erfüllen Sie bereits?
⚠️ Wo besteht Nachholbedarf?
📋 Welche Nachweise und Dokumentationen fehlen noch?
👥 Wer übernimmt die Verantwortung für IT-Sicherheit in Ihrer Praxis?
Gerade kleinere Praxen tun sich oft schwer mit technischen Richtlinien. Dabei lassen sich viele Anforderungen mit gesundem Menschenverstand und klarer Struktur umsetzen – oft ohne großen Mehraufwand.
Als Partner für wirtschaftliche und digitale Praxisentwicklung unterstützen wir Sie gerne dabei!
Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Datenschutz, Stabilität und Zukunftssicherheit in Ihrer Praxis.
Nutzen Sie die aktuelle Übergangsfrist, um Ihre Systeme, Prozesse und Dokumentation auf den neuesten Stand zu bringen.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gern für Sie da.
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