Die KZBV empfiehlt den Zahnarztpraxen so schnell wie möglich, einen KIM-Anschlusss bei einem Anbieter zu beantragen und zu installieren. Der KIM-Anschluss (Kurzform für Kommunikation im Medizinwesen) ist ein Hilfsmittel, um die Kommunikation zwischen Praxen untereinander, Apotheken oder mit der Krankenversicherung zu vereinfachen.
KIM (früher KOM-LE) ist ein Email-Dienst ausschließlich für Nutzer der Telematik-Infrastruktur. In Zukunft soll die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen nur noch über KIM laufen.
Der Dienst erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen für den elektronischen Austausch sensibler Nachrichten und Dateien. Es funktioniert wie ein e-Mail-Programm. Durch eine kartenbasierte Verschlüsselung kann man z.B. unberechtigtes Mitlesen verhindern. Nachrichten können nicht – ohne es zu merken – manipuliert werden. Der Datenschutz ist gewährleistet, da die Identität von Sender und Empfänger jederzeit gesichert ist.
Für Zahnarztpraxen ist KIM nicht nur ein Kommunikationssystem zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse, sondern bietet auch die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen Praxen auszutauschen. Da die Sicherheit gewährleistet wird, können Zahnärzte Befunde leichter an andere Ärzte verschicken, um eine Zweitmeinung zu erhalten.
Zudem gibt es auch weitere Punkte, wo der Email-Dienst helfen wird:
Jede Praxis braucht dafür ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur mit dem E-Health Konnektor. Dieser muss bereits das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) unterstützen.
Schon wie vormals mit dem KV-Connect braucht die Zahnarztpraxis einen Vertrag mit einem zugelassenen Kommunikationsanbieter. Empfohlen wird, dass man sich dafür bei seinem aktuellen Anbieter informiert. Als Zahnarzt oder Zahnärztin haben Sie die Möglichkeit, ein persönliches KIM-Konto zu erstellen oder eines für die Praxis zu betreiben. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Praxisausweis (SMC-B-Karte) bzw. Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
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