Seit dem 01.01.2026 gilt eine zentrale Änderung im Zivilprozessrecht, die Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte unmittelbar betrifft:
Streitigkeiten aus Heilbehandlungen – darunter Honorarklagen im Zusammenhang mit GOÄ- und GOZ-Abrechnungen – werden unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor den Landgerichten verhandelt.
Damit betrifft die Neuregelung jede Honorarforderung aus einer medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung, selbst bei sehr geringen Beträgen.
Bis Ende 2025 konnten kleinere Honorarforderungen regelmäßig vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden – häufig auch ohne anwaltliche Vertretung. Seit 01.01.2026 gilt:
Auch geringfügige Forderungen landen damit zwingend vor dem Landgericht – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Honorarkonflikte entstehen häufig aus:
Diese Konstellationen gelten als medizinisch und rechtlich komplex. Verfahren vor dem Landgericht sind entsprechend aufwendig, kostenintensiv und langwierig.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Zuständigkeitsregelung gilt mehr denn je:
Je sauberer und nachvollziehbarer die Abrechnung von Anfang an ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Denn:
Was früher im Zweifel noch vergleichsweise unkompliziert korrigiert oder geklärt werden konnte, ist heute schnell ein Fall für ein kostenintensives Landgerichtsverfahren.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen rückt damit die Qualität der Abrechnung noch stärker in den Fokus. Besonders wichtig sind:
Kurz gesagt: Besser gleich richtig abrechnen – denn Korrekturen im Nachgang sind heute mit deutlich höheren Hürden verbunden.
Die Zuständigkeitsverlagerung auf die Landgerichte soll die Spezialisierung der Justiz stärken.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen bedeutet sie jedoch mehr Aufwand, höhere Kosten und ein deutlich erhöhtes Risiko bei formalen Abrechnungsfehlern.
Die neue Rechtslage ist daher ein klarer Anlass, bestehende Abrechnungs- und Zahlungsprozesse zu überprüfen – und gegebenenfalls zu optimieren.
Diesen Beitrag teilen:
Mit Klick auf die Schaltfläche laden Sie die Software „TeamViewer“ herunter, die wir für unseren Abrechnungsservice benötigen. Sie werden zu einer Downloadseite der TeamViewer Germany GmbH geleitet. Der Download beginnt automatisch.
Informationen rund um die Software TeamViewer finden Sie auf https://www.teamviewer.com/de/produkte/teamviewer/.