Das Entfernen und Wiedereinsetzen sowie das Auswechseln von Aufbauelementen bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase ist ein spezifischer zahnärztlicher Eingriff, der bei der Versorgung von Implantaten notwendig sein kann. Die rekonstruktive Phase bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Zahnersatz (wie Kronen, Brücken oder Prothesen) für das Implantat hergestellt und anschließend eingegliedert wird. Dieser Prozess ist entscheidend, um Patienten mit fehlenden Zähnen eine funktionale und ästhetische Wiederherstellung zu ermöglichen.
Dieser Eingriff wird in verschiedenen Situationen durchgeführt:
Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen auch Materialkosten anfallen.
Für jedes Implantat kann dieser Eingriff während der rekonstruktiven Phase maximal dreimal durchgeführt werden, und zwar jeweils einmal pro Sitzung. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Wechselvorgänge. Wenn jedoch mehr als drei Wechselvorgänge erforderlich sind, muss der zusätzliche Aufwand in der Faktorenbemessung berücksichtigt werden.
Es gibt einige wichtige Einschränkungen zu beachten:
Insgesamt handelt es sich bei diesem zahnärztlichen Eingriff um einen wichtigen Schritt im Prozess der Implantatversorgung, der die Qualität und den Erfolg der implantatgetragenen Zahnersatztherapie maßgeblich beeinflusst. Die genauen Abrechnungsdetails und -regeln sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Behandlung angemessen vergütet wird und gleichzeitig die Bedürfnisse und Erwartungen des Patienten erfüllt werden.
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