GOZ 9050

11. 04. 2023

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

Das Entfernen und Wiedereinsetzen sowie das Auswechseln von Aufbauelementen bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase ist ein spezifischer zahnärztlicher Eingriff, der bei der Versorgung von Implantaten notwendig sein kann. Die rekonstruktive Phase bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Zahnersatz (wie Kronen, Brücken oder Prothesen) für das Implantat hergestellt und anschließend eingegliedert wird. Dieser Prozess ist entscheidend, um Patienten mit fehlenden Zähnen eine funktionale und ästhetische Wiederherstellung zu ermöglichen.

Wann ist dieser Eingriff erforderlich?

Dieser Eingriff wird in verschiedenen Situationen durchgeführt:

  1. Austausch von Gingivaformern - Abformpfosten - Gingivaformern (Abdrucknahme): Dieser Schritt ist notwendig, um genaue Abdrücke für die Herstellung des Zahnersatzes zu nehmen. Dabei werden temporäre Gingivaformer, Abformpfosten und Gingivaformer ausgetauscht.
  2. Austausch von Gingivaformern - Aufbauelement (Abutment) - Gingivaformern: In diesem Fall werden die Gingivaformer und das Aufbauelement (Abutment) gewechselt, um den finalen Zahnersatz auf dem Implantat zu befestigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen auch Materialkosten anfallen.

Wie oft kann dieser Eingriff durchgeführt werden?

Für jedes Implantat kann dieser Eingriff während der rekonstruktiven Phase maximal dreimal durchgeführt werden, und zwar jeweils einmal pro Sitzung. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Wechselvorgänge. Wenn jedoch mehr als drei Wechselvorgänge erforderlich sind, muss der zusätzliche Aufwand in der Faktorenbemessung berücksichtigt werden.

Es gibt einige wichtige Einschränkungen zu beachten:

  • Die Abrechnung der GOZ 9050 ist nicht möglich, wenn gleichzeitig die GOZ-Nummern 9010 (Implantatinsertion) und 9040 (Freilegung des Implantats) berechnet werden.
  • Wenn ein Patient bereits eine Suprakonstruktion (Oberbau) auf dem Implantat trägt und Aufbauelemente ausgetauscht werden müssen (zum Beispiel aus Reparaturgründen), ist nicht die GOZ 9050 anzuwenden, sondern die GOZ 9060.

Insgesamt handelt es sich bei diesem zahnärztlichen Eingriff um einen wichtigen Schritt im Prozess der Implantatversorgung, der die Qualität und den Erfolg der implantatgetragenen Zahnersatztherapie maßgeblich beeinflusst. Die genauen Abrechnungsdetails und -regeln sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Behandlung angemessen vergütet wird und gleichzeitig die Bedürfnisse und Erwartungen des Patienten erfüllt werden.

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