Die Budgetierung, also die Festlegung von jährlichen Ausgabenvolumina für zahnärztliche Leistungen, ist eine Vereinbarung zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Zahnärzten. Für das Jahr 2023 werden diese Ausgaben anhand der im Jahr 2022 erbrachten zahnärztlichen Leistungen festgelegt.
Welche Leistungen werden budgetiert, und welche sind von der Budgetierung ausgenommen?
Die Budgetierung betrifft die folgenden Leistungen:
Von der Budgetierung ausgenommen sind hingegen:
Um sicherzustellen, dass die zahnärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht weiter beeinträchtigt wird, haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) die Kampagne „Zähne zeigen“ ins Leben gerufen. Damit beabsichtigt die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) der Länder, der Bundeszahnärztekammer, den Landeszahnärztekammern und den Verbänden, die Patientinnen und Patienten über die erheblichen Auswirkungen der Budgetierung der Mittel für zahnärztliche Leistungen aufzuklären.
Dies wird insbesondere im Bereich der Parodontitis-Therapie deutlich. Die Kampagne zielt darauf ab, die Budgetierung der Mittel für zahnärztliche Leistungen im Interesse der Mundgesundheit wieder rückgängig zu machen.
Die Kampagne „Zähne zeigen“ setzt sich somit für die Erhaltung einer hochwertigen zahnärztlichen Versorgung und gegen eine Unterfinanzierung des Gesundheitssystems ein.
Quelle: KZBV, Zähne zeigen
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