BGH-Urteil 5 StR 55/25: Was das viel diskutierte Verfahren für zahnärztliche und MKG-Praxen bedeutet

26. 11. 2025

Einordnung eines Falls, über den viele bereits gelesen haben

Viele in der Dentalbranche haben es bereits mitbekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. August 2025 im Verfahren 5 StR 55/25 über einen tragischen Fall entschieden, der seit Jahren für breite Aufmerksamkeit sorgt.
Eine 18-jährige Patientin verstarb 2016 während einer sehr langen zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose – durchgeführt von einer Zahnärztin in Zusammenarbeit mit einem externen Anästhesisten.

Schon das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde intensiv in der Fachpresse diskutiert. Die Entscheidung des BGH hat diese Debatte nun neu entfacht, weil sie zentrale Fragen der Sorgfaltspflichten, technischen Standards und Verantwortlichkeitsverteilung zwischen Zahnärzten und Anästhesisten betrifft.

Für Zahnarzt-, Oralchirurgie- und MKG-Praxen ist das relevant – nicht, weil die meisten vergleichbare Fälle haben, sondern weil Kooperationen mit Anästhesisten, komplexe Eingriffe und Organisationspflichten grundsätzlich jeden betreffen können.

Im Folgenden ordnen wir das Urteil ein – verständlich, praxisnah und mit Fokus darauf, was es für den Alltag in Praxen bedeutet.

Worum ging es im konkreten Fall?

Der Fall ist in vielen Medien detailliert beschrieben worden. Kurz zusammengefasst:

  • Die Patientin sollte im Rahmen einer ambulanten Komplettsanierung unter Vollnarkose behandelt werden.
  • Die gesamte Behandlung inklusive Ein- und Ausleitung war auf etwa 8 Stunden ausgelegt.
  • Der Anästhesist arbeitete nachweislich mit unzureichender technischer Ausstattung (u. a. fehlendes Kapnometer, fehlendes EKG, keine Assistenz).
  • Das Landgericht Hamburg verurteilte den Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe.
  • Die Zahnärztin wurde zunächst freigesprochen.
  • Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf – sowohl hinsichtlich der Strafzumessung als auch des Freispruchs.
  • Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Warum ist das für Zahnarzt- und MKG-Praxen relevant?

  1. Gemeinsame Verantwortung bei Vollnarkosen

Der BGH stellt klar:
Zahnärzte können sich bei riskanten oder außergewöhnlich langen Eingriffen nicht vollständig auf den Anästhesisten verlassen, wenn Hinweise bestehen, dass die Voraussetzungen nicht den üblichen Standards entsprechen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Bei längeren, risikoreicheren Eingriffen besteht eine erhöhte Kontroll- und Organisationspflicht.
  • Zahnärzte müssen prüfen, ob der Anästhesist fachlich und technisch angemessen ausgestattet ist.
  • Es reicht nicht aus, „davon auszugehen“, dass alles ordnungsgemäß läuft.
  1. Technische Mindeststandards müssen erkennbar sichergestellt sein

Der BGH betont, dass bei Narkosen bestimmte Überwachungstools zwingend erwartet werden – u. a.:

  • Kapnometrie
  • EKG
  • vollständige Narkoseüberwachung
  • Assistenzperson zur Überwachung

Wenn diese fehlen, darf der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin den Eingriff nicht ohne Rücksprache oder Anpassung durchführen.

  1. Dokumentation und Aufklärung

Das Urteil stärkt die Bedeutung folgender Punkte:

  • umfassende Aufklärung über Risiken und Dauer der Narkose
  • klare Absprachen bei planmäßigen und außerplanmäßigen Ablaufänderungen
  • Dokumentation von Risiken, Warnsignalen und getroffenen Maßnahmen
  • Nachweisbar abgestimmte Kooperation zwischen Behandler und Anästhesist
  1. Risiko- und Organisationspflichten von Praxisbetreibern

Für Betreiber von Zahnarzt-, Oralchirurgie- und MKG-Strukturen heißt das:

  • Prozesse bei Eingriffen unter Vollnarkose müssen klar definiert sein
  • Kooperationsverträge sollten Verantwortlichkeiten eindeutig regeln
  • Technik, Personal und Abläufe sollten regelmäßig überprüft werden
  • interdisziplinäre Behandlungen erfordern eine dokumentierte Risikoabschätzung

Was Praxen jetzt konkret tun sollten

  • Interne Prüfung der Abläufe:
    Wann führen wir Eingriffe unter Narkose durch? Welche Standards haben wir? Welche Nachweise liegen vor?
  • Kooperationen strukturieren:
    Sind Verantwortlichkeiten im Vertrag klar geregelt?
    Gibt es definierte Notfall- und Überlastungsregelungen?
  • Technische Ausstattung prüfen:
    Entspricht die Ausstattung der Anästhesie den üblichen Mindestanforderungen – nachweisbar?
  • Team und Partner sensibilisieren:
    Zahnärzte, Anästhesisten und Assistenzpersonal sollten wissen, was das Urteil bedeutet.
  • Dokumentation stärken:
    Je komplexer der Eingriff, desto wichtiger ist die nachvollziehbare Dokumentation jeder Entscheidung.

Fazit

Das Urteil 5 StR 55/25 ist nicht einfach ein mediales Ereignis – es ist eine deutliche Erinnerung daran, wie wichtig die gemeinsame Verantwortung bei interdisziplinären Eingriffen ist.

Für Zahnarzt- und MKG-Praxen bedeutet das:

  • Prozesse aktuell halten
  • Kooperationen klar definieren
  • Dokumentation stärken
  • technische Standards sicherstellen

Gerade in einem Gesundheitssystem, in dem ambulante Eingriffe zunehmen, wird die rechtliche und organisatorische Absicherung immer relevanter.

Quellen

 

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