Viele in der Dentalbranche haben es bereits mitbekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. August 2025 im Verfahren 5 StR 55/25 über einen tragischen Fall entschieden, der seit Jahren für breite Aufmerksamkeit sorgt.
Eine 18-jährige Patientin verstarb 2016 während einer sehr langen zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose – durchgeführt von einer Zahnärztin in Zusammenarbeit mit einem externen Anästhesisten.
Schon das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde intensiv in der Fachpresse diskutiert. Die Entscheidung des BGH hat diese Debatte nun neu entfacht, weil sie zentrale Fragen der Sorgfaltspflichten, technischen Standards und Verantwortlichkeitsverteilung zwischen Zahnärzten und Anästhesisten betrifft.
Für Zahnarzt-, Oralchirurgie- und MKG-Praxen ist das relevant – nicht, weil die meisten vergleichbare Fälle haben, sondern weil Kooperationen mit Anästhesisten, komplexe Eingriffe und Organisationspflichten grundsätzlich jeden betreffen können.
Im Folgenden ordnen wir das Urteil ein – verständlich, praxisnah und mit Fokus darauf, was es für den Alltag in Praxen bedeutet.
Der Fall ist in vielen Medien detailliert beschrieben worden. Kurz zusammengefasst:
Der BGH stellt klar:
Zahnärzte können sich bei riskanten oder außergewöhnlich langen Eingriffen nicht vollständig auf den Anästhesisten verlassen, wenn Hinweise bestehen, dass die Voraussetzungen nicht den üblichen Standards entsprechen.
Das bedeutet in der Praxis:
Der BGH betont, dass bei Narkosen bestimmte Überwachungstools zwingend erwartet werden – u. a.:
Wenn diese fehlen, darf der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin den Eingriff nicht ohne Rücksprache oder Anpassung durchführen.
Das Urteil stärkt die Bedeutung folgender Punkte:
Für Betreiber von Zahnarzt-, Oralchirurgie- und MKG-Strukturen heißt das:
Das Urteil 5 StR 55/25 ist nicht einfach ein mediales Ereignis – es ist eine deutliche Erinnerung daran, wie wichtig die gemeinsame Verantwortung bei interdisziplinären Eingriffen ist.
Für Zahnarzt- und MKG-Praxen bedeutet das:
Gerade in einem Gesundheitssystem, in dem ambulante Eingriffe zunehmen, wird die rechtliche und organisatorische Absicherung immer relevanter.
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