Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) eine Vereinbarung zur Anpassung der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz zum 01.01.2024 getroffen. Dabei sind die zahnärztlichen Leistungen auf Basis des aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen KZBV und GKV Spitzenverband zum 01.01.2024 in Höhe von 1,0827 € (+4,22 % gegenüber Jahresdurchschnitt 2023) berechnet worden.
Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband vom 27.11.2023 (Anpassung der BEL II-Preise zum 01.01.2024 um + 4,22 %). Die Kosten für das Verbrauchsmaterial Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne sind analog zu den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen (+ 4,22 % gegenüber Jahresdurchschnitt 2023) angepasst worden.
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